AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Plasta Kunststofftechnik Oederan GmbH
1 Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen. Abweichungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des jeweiligen Käufers, bzw. Auftraggebers gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Auch wenn sie nicht ausdrücklich widerrufen wurden, ist damit eine Anerkennung nicht automatisch verbunden. Mit Auftragserteilung, bzw. Vertragsabschluss werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltslos anerkannt. Widersprechende Einkaufbedingungen des Auftraggebers sind ungültig.
2 Angebot, Preise, Bestellung, Liefer-und Leistungsvertrag
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten ab Werk (Oederan), zuzüglich Verpackung, Fracht und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen kommen erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Realisierung der Bestellung zustande. Liefermöglichkeit und Preisangleichung bleiben vorbehalten, es sei denn, dass wir das Angebot ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Die Bestellung (Auftrag) muss den gewünschten Artikel mit exakter Mengenangabe und durch Bezeichnung oder mittels Zeichnung genau beschreiben. Ein Rücktritt vom Auftrag durch den Käufer (Stornierung) ist nach Zugang der Auftragsbestätigung nicht mehr möglich.
3 Warenbeschaffenheit
Abbildungen in Prospekten und Katalogen, Maße, Gewichtsangaben und technischen Daten gelten nur annähernd. Muster sind unverbindlich, es sei denn, dass wir bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben. Für die Eignung zu dem vom Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Gewähr. Unsere Vorschläge und Empfehlungen für den Einsatz machen wir nach bestem Wissen, übernehmen hierfür jedoch keinerlei Haftung. Die gefertigten Erzeugnisse werden einer Qualitätskontrolle gemäß ISO 9000ff unterzogen und entsprechen dem jeweiligen Qualitätsstandard unseres Unternehmens.
4 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware und der Gefahr von Beschädigungen ist der Käufer zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel gelten als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen einer Woche nach dem Zeitpunkt zugeht, an dem sich der Mangel zeigte. Bei einem aufgetretenen Mangel darf das Material ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht verarbeitet und eingebaut werden.
Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen, sofern keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB vorliegt, sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Entsprechendes gilt für branchenübliche Maßtoleranzen beim Zuschnitt.
Der Käufer ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkostender Mängelbeseitigung zu tragen.
Bei berechtigten Beanstandungen bleibt uns vorbehalten, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Bestellers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Bei allen Werkleistungen sind uns mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung zu gestatten; ein nur einmaliges Fehlschlagen der Nacherfüllung entbindet den Besteller nicht von der Pflicht zur Fristsetzung.
Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat uns der Besteller unverzüglich zu informieren.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Zeitpunkt der Lieferung.
5 Lieferfristen
Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, es wurden spezielle Lieferfristen vereinbart. Unvorhersehbare Lieferhindernisse, wie Fälle der höheren Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten und dergleichen berechtigen uns zur Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt, bzw. vom Vertrag teilweise oder vollständig zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen der Folgen dieser Ereignisse sind ausgeschlossen und auch dann ausgeschlossen, wenn wir uns bei deren Eintritt bereits im Verzuge befunden haben. Bei Lieferungen, bei denen der Käufer einen kürzeren Liefertermin verlangt, als sich aus dem Produktionsablauf des Verkäufers ergibt, bzw. im Angebot vorgesehen, wird ein zu vereinbarender Eilzuschlag fällig.
6 Erfüllungsort, Versand, Versicherung u. Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt ab unserem Werk. Der Erfüllungsort ist Oederan.
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung des Käufers, wenn nicht ausdrücklich, schriftlich anders vereinbart. Versandart und Versandweg wählt in diesem Fall der Verkäufer. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer gleichgültig, ob er vom Käufer oder vom Verkäufer beauftragt ist, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teil- sowie Frankolieferungen.
Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Wartezeiten werden berechnet. Verlangt der Besteller Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtung), so wird dieser Aufwand zusätzlich berechnet. Die Mitwirkung durch den Verkäufer bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung.
Leihverpackungen sind sorgfältig zu behandeln und bei Verlust zu ersetzen.
Die Ware bleibt unversichert, wird auf Verlangen des Bestellers eine Versicherung abgeschlossen, so trägt er die Kosten.
7 Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anders vereinbart, sind Rechnungen grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Als Zahlungserfüllung gilt der Zeitpunkt des Geldeinganges beim Verkäufer. Bei Neukunden wird Vorkasse verlangt. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzansprüche, gemäß §2 geltend zu machen.
Zahlungsziele und Skontoabzüge bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Vereinbarte Skontoabzüge entfallen, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig. Bei Verzug sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von Vorkasse abhängig zu machen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 10 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und eine Mahngebühr in Höhe von 5 Euro.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zudem ist der Verkäufer berechtigt, den Vorgang einem Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt zu übergeben. Alle damit verbundenen Kosten gehen dann zu Ihren Lasten.
Der Zahlungsverzug beginnt mit dem ersten Tag der Zahlungsüberschreitung ohne vorherige Mahnung.
9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen seiner behaupteten Gegenansprüche nicht berechtigt, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
10 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
11 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt) und der Forderungen, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden, zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten.
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben.
Eine Abtretung von Forderungen aus der Weiterveräußerung ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Sinne des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Oederan. Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand das Landgericht in Chemnitz.
13 Datenschutz
Der Besteller wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
Sämtliche Unterlagen (Zeichnungen, Muster o.ä.) dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Die Urheberrechte sind zu schützen. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien vollständig zurück zu geben.
Bei Zuwiderhandlung kann seitens des Verkäufers Schadensersatz geltend gemacht werden.
14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Oederan, am 11.03.2020